leider kenne ich kein solches, es ga jedoch mal eins für den pc - aer das is mehrere jahre her - direkt vom gerätturnen auch nicht, sondern, nur turnen - tut mir leid
wenn sie vllt. aber nichts davon wusste und erst vor kurzem bescheid bekommen hat, dass die oma verstorben ist??? sowas soll es ja auch geben und muss nicht, wenn der haupterbe - also der eigentliche erbe ausschlägt, durch das gericht ermittelt werden, wer der nächste ist und diesen dann von der ausschlagung informieren??? also ganz ehrlich, die bürokratie ist doch echt heftig - da muss man ja nur mit dem kopf schütteln
ich verstehe einfach nicht, warum niemand über eine erbinsolvenz aufklären kann - es muss doch jemanden geben, der sich da auskennt - zumindest was einen wirklich erwartet, wenn man mit unbekannten schulden konfrontiert wird.
angenommen, man nimmt das erbe an und dann hinterher zeigt sich ein rattenschwanz, den man nicht erkennen konnte - wie wird das dann gehandhabt??? hat man dann die chance eine ERBINSOLVENZ zu beantragen???? wenn ja, wie? einfach formlos??? beim amtsgericht? wie würde dies dann laufen - laufen müssen??? oder wäre dann alles verloren, das bisschen, was ich mir geschaffen habe???? irgendwie fehlt mir einfach ein wegweiser ----> was passiert und wie kann man dann ggf. herauskommen oder geht dann nichts mehr???? - kann mir vllt. jemand genau diese frage beantworten??? mir raucht vor lauter googlen bereits der kopf - lieben dank
vielen herzlichen dank für die schnellen antworten - jedoch möchte ich wissen, wie genau solche erbinsolvenz funktionieren würde - was muss man beaachten, was ist wo zu veranlassen usw. - dass ich das erbe ausschlagen kann, habe ich zum glück schon gewusst - nur vllt. gibt es ja noch eine andere möglichkeit - schon um meines vatis wunsch erfüllen zu können - ich würde mich gerne VOR einem anwaltstermin ein wenig schlau machen, dass ich nicht umhin komme, solchen wahrzunehmen, habe ich mittlerweile auch schon festgestellt - ich möchte mich aber wirklich vorher ein klein wenig schlau machen - vielen dank und einen schönen abend noch
herzlichen dank für die schnellen antworten - wie geht jedoch solche erbinsolvenz - dass ich das erbe ausschlagen kann, weiss ich ja - nur gibt es vllt. die andere möglichkeit für mich??? die der erbinsolvenz, falls mein bruder z.b. wohngeld usw. beantragt haben sollte - oder verjährt so etwas? ich hab doch keine ahnung und ein wenig wollte ich vor einem anwaltstermin schon in erfahrung bringen - dann kann ich nämlich genau fragen und nicht wie jetzt herumirren - vielen lieben dank