Politikergehälter gibt es in allen Nuancen.
Bürgermeister , mit ca. 2000 Einwohnern ca. € 3.600,-- (jeweils monatlich verdient) Bundespräsiddent € 16.500,--.
Landrat bekommt ca. € 7.600,--.
Bundeskanzlerin € 19.300,--, davon sind € 3.500 für ein halbes Bundestagsmandat.
Die Bundesminister € 12.800,--, plus € 3.500,--, fürs Bundestagsmandat haben.
Bundestagsabgeordnete € 7.000,--,
+ das für Parteiämter
Ministerpräsident ca. € 15.000,--,
Landtagsabgeordneter ca. € 5.500,-- + steuerfreie Zulagen als Aufwandsentschädigung.
Oberbürgermeister (Großstädten) ca. € 12.000,--.
Pensionen gibt es erst nach dem erreichen des Pensionsalters.
Hamburg. Der Bund der Steuerzahler hat gestern massiv die "Überversorgung" von Abgeordneten und Ministern kritisiert. "Eine Treppe muss von oben gekehrt werden. Wer den Rentnern Opfer abverlangt, muss zuerst seine eigenen Versorgungspfründe beschneiden", sagte der Präsident des Bundes, Karl-Heinz Däke dem Hamburger Abendblatt. Hintergrund für Däkes Kritik sind die Sparpläne der Bundesregierung für Rentner. "Politiker genießen nicht zu rechtfertigende Privilegien bei ihrer Altersversorgung. Ihre steuerfinanzierten Pensionen erreichen schon nach kurzen Amtszeiten eine Höhe, von denen gesetzlich Rentenversicherte nur träumen können", sagte Däke. Trotz der verordneten Nullrunde für Ex-Bundesminister gebe es in diesem Bereich noch viel zu tun. Tatsächlich haben Mitglieder der Bundesregierung - einschließlich der Parlamentarischen Staatssekretäre - nach genau einem Jahr und 274 Tagen Amtszeit (Ý 15 Abs. 1 BMinG) erstmals Anspruch auf Ruhegehalt. Allerdings müssen sie 60 Jahre alt sein. Dann erhalten sie 15,3 Prozent ihres letzten Gehalts, einschließlich Ortszuschlag. Das sind laut Steuerzahlerbund 1966 Euro, rund 20 Euro mehr als die für dieses Jahr festgelegte Höchstrente der gesetzlichen Rentenversicherung nach 45 Beitragsjahren. Nach drei Jahren Amtszeit und mit Vollendung des 55. Lebensjahrs erhalten Minister 20 Prozent und nach einer vollen Legislaturperiode 29 Prozent ihrer letzten Bezüge: rund 3720 Euro. Mit jedem weiteren Jahr steigt die Altersversorgung von Ministern und Parlamentarischen Staatssekretären um 2,5 Prozent bis zu einem Höchstsatz von 75 Prozent. Das Gehalt eines Bundesministers beträgt monatlich 12 820 Euro, plus einem Weihnachtsgeld in Höhe von 11 064 Euro. Ist der Minister auch Abgeordneter des Bundestags, kommt eine monatliche Aufwandsentschädigung von 3505 Euro hinzu. Der Bundeskanzler bekommt 15 900 Euro Gehalt und ein Weihnachtsgeld von 12 854 Euro. Für ihn gelten die gleichen Ruhestandsregeln wie für die Minister. Ein Bundestagsabgeordneter muss acht Jahre dem Parlament angehört haben, um pensionsberechtigt zu sein. Dann beträgt die Pension 35 Prozent eines fiktiven Bemessungsbeitrags, der als Berechnungsgrundlage dient. Abgeordnete kommen bei diesen Voraussetzungen auf mindestens 2192 Euro Pension. Höchstgrenze ist 4697 Euro. Abgeordnete erhalten derzeit eine monatliche Diät von 7009 Euro. Hinzu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale von 3503 Euro. Die jeweiligen Länderparlamente haben unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Diäten und Pensionsansprüche ihrer Abgeordneten und Landesregierungen. Karl Heinz Däke jedenfalls fordert: "Die Politiker sollten endlich mit eigenen Beiträgen selbst für ihren Ruhestand sorgen. Der vom Steuerzahler vergoldete Ruhestand, teilweise schon ab 55 Jahren, und als Sahnehäubchen ein Weihnachtsgeld für Ex-Minister sind Beispiele für die Überversorgung."