hallo

wo gehen die katzen denn jetzt hin.

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hallo leute

hab vergessen euch zu sagen das der fehler beim massekabel vorne gelautet hat.

tina

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ich weiß nur das der vermieter es darf aber nicht muß

Auch Erdgeschossmieter müssen sich an den Aufzugskosten beteiligen.

(dmb) Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 103/06) dürfen Vermieter die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag als Betriebskosten auf alle Mieter des Hauses umlegen.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) soll es keine Rolle spielen, ob der Erdgeschoss-Mieter den Fahrstuhl nutzt oder theoretisch überhaupt nutzen kann. Auch wenn der Mieter mit dem Aufzug weder Keller noch Dachboden erreichen kann, muss er anteilige Kosten zahlen.

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