Das habe ich gefunden:

  • Ist die zu geringe Größe der Wohnung Vertragsbestandteil geworden, steht mit der Feststellung der (erheblichen) Abweichung von mehr als 10% also fest, dass sie mangelhaft ist. Der Mieter kann deshalb nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB die fristlose Kündigung erklären, da der Vermieter ihm die vertraglichen Gebrauchsmöglichkeiten nicht uneingeschränkt zu gewähren vermag. Er braucht den Vermieter nicht einmal vorher abmahnen oder gar eine Frist zur Abhilfe setzen, da derartige Aufforderungen gemäß § 543 Abs. 3 BGB erkennbar sinnlos sind. Der Vermieter ist ersichtlich nicht in der Lage, diesen Fehler der Wohnung „nachzubessern“.
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Wir haben den Vermieter das mehrmals gesagt. Er sagt, an der Holzvertäfelung wird er sicher nichts machen, weil die dann komplett runter müsste und das würde er nicht einsehen! Wir haben ihm das sofort gesagt, als wir das bemerkt haben. Er sagt, wir sollen man ruhig ausziehen, aber die drei Monate trotzdem zahlen. Machen wird er an der Wohnung nichts!

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danke für die antworten! nein nein,... den fragebogen habe ich bekommen und ausgefüllt. daraus haben die das berechnet! das einzige was ich mir erklären kann ist, dass die das gehalt von meinem mann mit anrechnen. aber auf dem bescheid steht ja auch ..... € bruttolohn nichtselbstständiger arbeit-ehemann. aber wird das in der regel so gemacht?? das die einkünfte vom ehepartner dann mit versteuert werden und man das dann insgesamt als vorauszahlungen zahlen muss?

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