Hallo,

Bevor du zur Polizei gehst solltest du erst einmal folgendes Unternehmen:

  1. Prüfe ob die Pakete überhaupt für dich sind. Möglich wäre auch das diese auch für eine Person bestimmt sind die an dieser Adresse nicht mehr wohnt.

  2. Kontaktiere mal den Absender des Paketes. Es kann sein das der über eine falsche Empfänger Adresse verfügt. Auf diesen Weg lassen sich manche Dinge schnell klären!

3 Sollte dies nicht helfen dann nehme die Pakete einfach nicht an (Anahme Verweigerung) . In diesem Fall gehen die nach dem 2 bzw. 3 vergeblichen Zustellversuch wieder zurück an den Absender. ( Wenn du eine Benachritigung erhälst hol das Parket einfach nicht ab)

Versuche es ersteinmal damit! Sollte dies nicht helfen soltest du den Absender schriftlich um Unterlassung bitten. Hierzu kannst du einen Rechtanwalt einschalten.

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Hallo Azubi,

Wenn dies im deinem Ausbildungsvertrag steht muss dein Unternehmen (Chef) dir diese Zuschläge auf jeden Fall zahlen. Das ist so Vereinbart und auch dein Recht.

Sind diese Zuschläge im Tarifvertrag geregelt stellt sich hier erst einmal die Frage ob dein Arbeitgeber an den Tarifverttrag gebunden ist. Es ist auch durchaus möglich das dein Arbeitgeber die Ausbildungsvergütung am Tarifvertrag anlehnt ohne an diesem Gebunden zu sein. Ist er an diesem Tarifvertrag gebunden muss er dir die genannten Zuschläge (Fahrgeld etc.) auch zahlen, auch wenn dies im Ausbildungsvertrag nicht expelzit geregelt ist. Das gleiche gilt auch für deine Ausbildungvergütung.

Ich würde dir raten hierzu mal einen Vertreter der Gewerkschaft aufzusuchen und mit Ihm den Fall zu besprechen. Seine Kontaktdaten erhältst du sicherlich in der Berufsschule. Wenn es im deinen Ausbildungsbetrieb einen Betriebsrat gibt kannst duch dich natürlich auch an diesen wenden.

Dein Chef darf dich diesbezüglich auch in der Probezeit nicht kündigen.

Zum Schluss noch ein kleinen allgemeinen Tipp: Du solltest auch noch an deinem Deutsch arbeiten. Ich weis ja nicht was du für eine Ausbildung machst. Aber im Berufsleben ist es immer wichtig das du dich in der Deutschen Sprache schriftlich und auch mündlich ausdrücken kannst.

Z.B. "Mein Ausbildungsvergütung beträgt 384 euro (80 % des Normallohnes) Dazu habe ich aber keine Fragen weil soweit ich weiß können die Betriebe 20 % weniger zahlen als es im Tarifvertrag steht..."

Wenn du in deinem Beufsleben so schreibst wird du immer Probleme habe. Der Satz müsste richtig so lauten

Meine Ausbildungsvergütung beträgt 384€ (80 % des Normallohnes) Dazu habe ich aber keine Fragen! Den soweit ich weiß können die Betriebe 20 % weniger zahlen als es im Tarifvertrag steht. (Kann man noch anders formulieren, jedoch ist es so sprachlich richtig)

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Hallo,

mit dem Auto brauchst du etwa 5-6 Stunden (je nach Verkeherslage) Mit der Bahn schau doch einfach mal bei der Bahn rein

http://www.bahn.de/p/view/index.shtml

Wenn du über Ostern fährst solltest du auf jeden Fall einen Sitzplatz reservieren, da es sonst evtl. Stehen muss :(

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Hallo,

hier musst man unterscheiden ob es sich um dein Konto oder um das Konto deiner Mutter handelt. Hast du bereits ein eigenes Girokonto (z.B. für dein Taschengeld) mit einer dazugehörigen Bankkarte (für den Automaten) darft du jederzeit alleine an den Geldautomaten.

Wenn du aber im Auftrag deiner Mutter vom Konto deiner Mutter Geld am Automaten ziehst wäre ist nach meiner Auffassung rechtlich in Ordnung, vorrausgesetzt deine Mutter beauftragt dich damit ausdrücklich. Sprich einfach an ihren Geldbeutel gehen und die Karte rausnehmen geht nicht, das wäre nämlich Diebstahl.

Aber: Um Geld am Automaten zu holen müsste deine Mutter dir neben der Karte auch die Geheimzahl weiter geben, was Sie(und auc Du) nicht tun sollte. Da sie als Karteninhaberin gegenüber der Bank verpflichtet ist u.a. die Geheimzahl nicht an Dritte weiterzugeben. Sollte sie sich nich daran halten und die Bank weiß das (z.B. der Kundenberater weis das die Tochter regeldmäßigt für die Mutter Geld abhebt) haftet die Bank auch nicht für evtl. enstehende Schäden.

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