Hallo Katrin2001,
leider, darfst du erst mit 13 Jahren leichte Tätigkeiten wie z.B. Zeitungaustragen, Babysitten, Nachhilfe geben o.ä. tätigen.
Das heißt, du bist mit 12 Jahren noch nicht Geschäftsfähig also somit darfst du laut JuArbSchG auch noch nicht arbeiten.
Musst noch ein bisschen warten! ;)
Liebe Grüße timal123