Schieß die "Alte" in den Wind. Wer zu einer Entschuldigung, es sei denn sie ist nicht schuld an dem Streit, fähig ist, dem muß man nicht nachtrauern. Eine Zweierbeziehung besteht aus nehmen und geben, aber von beiden.

...zur Antwort
Muss ma einen Familenangehörigen der Alkoholabhängig war wieder zu Hause einziehen lassen?!

1995 kauften meine Eltern und Großeltern ein Haus, das sie gemeinsam abzahlten. Nach dem Tod meiner Oma im März 2005 wurde mein Opa sehr stark Alkoholabhängig. Jeden Tag trank er unmengen Alkohol und machte danach Terror, er haute mit der Faust auf den Tisch und schrie rum. Eines Abend's wurde es so extrem, dass wir die Polizei anrufen mussten, da er gegen meine Mutter handgreiflich wurde. Er wurde mitgenommen und war über Nacht in einer Ausnüchterungszelle. Als er am nächsten Tag wieder bei uns zu Hause war, fing alles wieder von vorne an. Als meine Eltern damals einen Teppich kaufen wollten rief er meine damals 33 jährige Mutter an, dass sie um 20 Uhr zu Hause sein soll, da er sonst die Polizei verständigt und eine Anzeige folgen würde. Dies ließen wir uns nicht länger gefallen und zogen aus. Wir mussten uns eine Wohnung nehmen und als er erfuhr wo wir wohnen schrieb er uns Drohbriefe. Wir mussten die Miete für unsere Wohnung, den kompletten Hauskredit sowie 2 Autos abbezahlen weil er das ganze Geld versoffen hat. 2007 wurde er zum Entzug abgeholt weil er sich nicht freiwillig helfen lassen wollte. Danach ist er in ein Entzugsheim gekommen indem er bis heute wohnt. Das Haus wurde meiner Mutter durch den amaligen Betreuer verkauft bzw. überschrieben. Auf dass mein Opa KEIN Anspruch mehr hat! 2010 kam mein kleiner Bruder auf die Welt. Mein Opa war immer zu Weihnachten bei uns und hat immer versucht uns untereinander auszuspielen. Diese Woche rief er an und meinte dass er wieder bei uns einziehen will. (Meine Mutter und ich denken, dass die Heimerzieher es meinen Opa eingetrichtert haben, dennoch ohne Beweis).Da mein Opa seine Enkel also meine kleineren Geschwister (2) und mich nur als ,,Lückenbüßer'' sieht d.h. er will sich angeblich um seine Enkel kümmern (Was er nie gemacht hat)!!!! Aus Platzgründen und aus Angst dass mein Opa wieder Rückfällig wird, möchten wir einen erneuten Einzug auf alle Fälle verhindern!

Müssen wir meinen Opa wieder aufnehmen oder muss sich der Betreuer mit uns in Verbindung setzen???????!!!!!!!

ODER KANN ER SICH EINE WOHNUNG EINE WOHNUNG NEHMEN??!!

...zum Beitrag

Meiner Meinung nach hat nur derjenige eine Anrecht auf eine Wohnung oder ein Haus, wenn er im Mietvertrag oder im Grundbuchamt als Mieter bzw. Inhaber steht.

In diesem Falle, so wie beschrieben, gehört das Haus aber der Mutter und nicht mehr dem Groß0vater.

Also hat dieser kein Recht hier zu wohnen.

Bleibt lediglich das moralische Recht, da er ja schließlich auch einen Teil mit bezahlt hat.

...zur Antwort

Erstens im Kfz-Brief nachschauen ob die Größe erlaubt ist. Steht nichts drin, den TüV fragen- Die können nachsehen, welche Reifengrößen erlaubt sind. Sind Sie nicht erlaubt, fragen ob es doch mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers geht.

...zur Antwort

Ich bin zwar keine Arzt, aber ich denke folgendes;

Alle Verletzungen, die Lebensbedrohlich sind, zählen wohl zu den schweren Verletzungen.

Es kann aber ein Armbruch auch eine schwere Verletzung darstellen ( vor allem ein offener), wenn der Verletzte z.B. Bluter ist. Es kommt vielmehr auch auf den körperlichen Zustand eines Verletzten an.

...zur Antwort

Wahrscheinlich wird auch eine Genehmigung des Gesundheitsamtes, des Gewerbeaufsichts- und des Ordnungsamte fällig. Denn soweit mir bekannt ist, gehört Tiernahrung auch zu den Lebensmittel. Auch wenn es "nur" für Tiere ist.

...zur Antwort