Schieß die "Alte" in den Wind. Wer zu einer Entschuldigung, es sei denn sie ist nicht schuld an dem Streit, fähig ist, dem muß man nicht nachtrauern. Eine Zweierbeziehung besteht aus nehmen und geben, aber von beiden.
Meiner Meinung nach hat nur derjenige eine Anrecht auf eine Wohnung oder ein Haus, wenn er im Mietvertrag oder im Grundbuchamt als Mieter bzw. Inhaber steht.
In diesem Falle, so wie beschrieben, gehört das Haus aber der Mutter und nicht mehr dem Groß0vater.
Also hat dieser kein Recht hier zu wohnen.
Bleibt lediglich das moralische Recht, da er ja schließlich auch einen Teil mit bezahlt hat.
Erstens im Kfz-Brief nachschauen ob die Größe erlaubt ist. Steht nichts drin, den TüV fragen- Die können nachsehen, welche Reifengrößen erlaubt sind. Sind Sie nicht erlaubt, fragen ob es doch mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers geht.
Ich bin zwar keine Arzt, aber ich denke folgendes;
Alle Verletzungen, die Lebensbedrohlich sind, zählen wohl zu den schweren Verletzungen.
Es kann aber ein Armbruch auch eine schwere Verletzung darstellen ( vor allem ein offener), wenn der Verletzte z.B. Bluter ist. Es kommt vielmehr auch auf den körperlichen Zustand eines Verletzten an.
Wahrscheinlich wird auch eine Genehmigung des Gesundheitsamtes, des Gewerbeaufsichts- und des Ordnungsamte fällig. Denn soweit mir bekannt ist, gehört Tiernahrung auch zu den Lebensmittel. Auch wenn es "nur" für Tiere ist.