Vieles wurde schon geschrieben, aber alles nur zum Teil richtig.
Also, du bist Hartz 4, d.H. du bildest mit deinem Kind eine Bedarfsgemeinschaft. Unterhalt des Kindesvaters fließt in die Hartz 4 Berechnung ein. Dein Vater ist während deiner Ausbildung, wenns die erste ist, ebenfalls Unterhaltpflichtig. Aber nur zu einem gewissen Teil. Dein Einkommen wird angerechnet.
Aber da du Hartz 4 wird der Überschuss wieder in die Hartz 4 Berechnung einfließen.
Auf Deutsch: Du bekommst deinen Hartz 4 Satz, aber leider nicht mehr. Das Kindergeld fließt ebenfalls in die Berechnung ein.
Aber das wird dir dein Hartz 4 Berater auch sagen können.
Noch ein Tip. Nehme zu diesem Gespräch eine ältere männliche Person mit, gut gekleidet, diese braucht nichts zu sagen. Du wirst sehen, das Gespräch verläuft viel ruhiger und die Sachbearbeiter sind viel bemühter....