Beamt(er/in) - Justizvollzugsdienst (mittl. Dienst)

Ausbildungsvergütung

Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge. Diese Bezüge umfassen den Anwärtergrundbetrag, den Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen. Gegebenenfalls werden sie durch Zulagen, Vergütungen und Anwärtersonderzuschläge ergänzt.

Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des mittleren Dienstes € 931.

Die Anwärtergrundbeträge der Bundesländer orientieren sich an diesen Beträgen, können aber davon abweichen.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Beamten und Beamtinnen regelt das Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise die Landesbesoldungsgesetze. Das Grundgehalt wird gegebenenfalls durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.

Die Höhe des Grundgehalts bestimmt sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes. Innerhalb einer Besoldungsgruppe wird das Grundgehalt nach Stufen bemessen. Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt, wenn in festgelegten Zeitabschnitten – den sogenannten beruflichen Erfahrungszeiten – eine anforderungsgerechte Leistung erbracht wurde.

Beamten und Beamtinnen im mittleren Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 6 oder A 7 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 9 verliehen werden.

Der Bruttogrundgehaltssatz nach der Bundesbesoldungsordnung beträgt in der Stufe 1 der Besoldungsgruppe A 6 € 1.884, in der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 9 € 2.938 im Monat.

Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich an diesen Beträgen, können aber davon abweichen.

Beamt(er/in) - Justizvollzugsdienst (geh. Dienst) -

Ausbildungsvergütung

Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge. Diese Bezüge umfassen den Anwärtergrundbetrag, den Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen. Gegebenenfalls werden sie durch Zulagen, Vergütungen und Anwärtersonderzuschläge ergänzt.

Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des gehobenen Dienstes € 984.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Beamten und Beamtinnen regelt das Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise die Landesbesoldungsgesetze. Das Grundgehalt wird gegebenenfalls durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.

Die Höhe des Grundgehalts bestimmt sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes. Innerhalb einer Besoldungsgruppe wird das Grundgehalt nach Stufen bemessen. Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt, wenn in festgelegten Zeitabschnitten – den sogenannten beruflichen Erfahrungszeiten – eine anforderungsgerechte Leistung erbracht wurde.

Beamten und Beamtinnen im gehobenen nichttechnischen Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 9 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 13 verliehen werden.

Der Bruttogrundgehaltssatz nach der Bundesbesoldungsordnung beträgt in der Stufe 1 der Besoldungsgruppe A 9 € 2.261, in der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13 € 4.485 im Monat.

Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich an diesen Beträgen, können aber davon abweichen. Source: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

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