Person X> hat 5 Konzertkarten 3 Monate vor einem Konzert per Vorauskasse bestellt und nicht bezahlt . Diese auch nach 14 Tagen nicht widerrufen. Die Tickets wurden bis zum Konzerttermin nicht versendet, da kein Zahlungseingang.
Ist er rein rechtlich dennoch in Zahlungspflicht nachträglich, obwohl das Konzert bereits vorbei ist und er binnen 14 Tagen nicht widerrufen hat?
Folgendes Fallbeispiel: Das Konzert wäre eigentlich ausverkauft gewesen, es fehlt somit 5 Gäste aus dem schlussendlichen Gesamtkontingent das möglich gewesen wäre = Schaden.
Kann der Veranstalter nachträglich das Geld einfordern obwohl die Tickets nicht versendet wurden?
Ich bedanke mich.