Eine Privatnutzung des Geschäftsfahrzeugs führt regelmässig zur Entstehung einer Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld im jeweiligen EU-Land. In Deutschland drohen in diesem Falle 19% Einfuhrumsatzsteuer sowie circa 10% Zollgebühren (sofern kein EUR-1 Formular vorhanden ist) auf den Marktwert des entsprechenden Fahrzeugs. Ferner ist mit einem Strafverfahren zu rechnen.

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