Der ein Arzt des ärztliche Dienst meines Jobcenters hat die Schweigepflicht verletzt. Man hat immer geschrieben man braucht eine Schweigepflichtsentbindung von mir. Dann auf einmal hat ein Arztz das Schreiben an das Kundenreaktionsmanagement (KRM) weitergeleitet.

Das BfA Justiziariat/Datenschutz hat dann auch bestätigt, eine Schweigepflichtsentbindung hätte man gebraucht und das Schreiben hätte man da nicht einschicken dürfen sondern nur zum Datenschutzbeauftragten der diesbezüglich zur Verschwiegenheit verpflichtet wäre.

Der ganze Vorgang ist aus 2015 und ich weiß das schon lange, drei Jahre sind aber noch nicht um. Kann ich jetzt noch erfolgreich Strafanzeige gegen diese Person stellen die auch Erfolg hat?