Antwort
Du hast bei ALG II einen Freibetrag von 100 €, die quasi anrechnungsfrei sind.
Dass Du bei einem Bekannten arbeitest darf Dir meines Wissens niemand verbieten.
Beide Auszahlungsarten sind möglich, jedoch solltest Du Überweisung bevorzugen, da dies für die Behörden besser nachvollziehbar ist.
Deine KV zahlt weiterhin die ARGE.