Einen Auskunftsanspruch hast du tatsächlich nicht. Kommt aber ein Vertrag mit einem "deiner" Interessenten zu annähernd den selben Bedingungen zustande, wie auch dein Auftrag gelautet hatte, so hast du einen Anspruch auf Zahlung des Mäklerlohnes.
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Oh, da hat sich ein Fehler eingeschlichen. Es muss natürlich heißen:
Der V betreibt eine Autowerkstatt...
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Tinamelodii,
ich habe gerade mal bei youtube geguckt.
Obwohl ich der Meinung bin, dass es keine wirkliche Show war (mit Zuschauern, so wird es im www aber beschrieben), kommt der Beitrag dem, was ich meine sehr nahe.
Vielleicht ist es das, ja. Vielen, vielen Dank!