Einen Auskunftsanspruch hast du tatsächlich nicht. Kommt aber ein Vertrag mit einem "deiner" Interessenten zu annähernd den selben Bedingungen zustande, wie auch dein Auftrag gelautet hatte, so hast du einen Anspruch auf Zahlung des Mäklerlohnes.

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Gewährleistungs"reihenfolge" bei mangelhaftem Gebrauchtwagen

Hallo,

zwar bin ich mir bewusst, dass man hier keine Rechtsberatung machen darf, ich habe aber dennoch eine Frage zu folgendem Fall und hätte gerne (kundige) Einschätzungen:

K hat im Mai 2014 beim V einen gebrauchtes KfZ zu einem Preis von 5.200,00€ gekauft. Der K betreibt eine Autowerkstatt; der Verkauf erfolgte von Privat unter Verwendung eines Kaufvertragvordruckes aus dem Internet (mit sog. Vertragsbedingungen).

Nun ist im Juli 2014 ein erheblicher Schaden an der Antriebswelle festgestellt worden. In den "Bedingungen" im Kaufvertrag ist die "Gewährleistung für Mängel jeder Art ausgeschlossen". Dies ist aber ja gem. § 309 Nr.7 BGB unzulässig und gilt (laut OLG Hamm und wohl auch BGH vor allem) auch beim Gebrauchtwagenkauf. Da es keine geltungserhaltende Reduktion gibt, ist also der komplette Gewährleistungsausschluss unwirksam - richtig? (Dass es sich um AGB handelt kann bei solchen Musterverträgen ja scheinbar auch laut BGH vorausgesetzt werden)

Jetzt gilt ja auch beim Kauf gebrauchter Sachen § 476 BGB, also die Beweislastumkehr. Der Käufer muss mithin nicht beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang, also bei Übereignung des PKW, vorlag.

Die Rechte des Käufers ergeben sich doch nun aus § 439 BGB, oder?

Muss man hier erst Nacherfüllung verlangen? Oder kann man gleich das Auto reparieren lassen [(in einer VW-Lizenzwerkstatt schätzte man die Kosten auf 4.000-5.000€!!), da es gar nicht mehr fährt, man es aber für den Weg zur Arbeit benötigt] und dann die Reparaturkosten als Schadensersatz nach §280 BGB vom Verkäufer zurück verlangen?

Wie sollte man am besten vorgehen?

Für eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt.

LG Theo

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Oh, da hat sich ein Fehler eingeschlichen. Es muss natürlich heißen:

Der V betreibt eine Autowerkstatt...

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Tinamelodii,

ich habe gerade mal bei youtube geguckt.

Obwohl ich der Meinung bin, dass es keine wirkliche Show war (mit Zuschauern, so wird es im www aber beschrieben), kommt der Beitrag dem, was ich meine sehr nahe.

Vielleicht ist es das, ja. Vielen, vielen Dank!

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