Ok, meine Anfrage war vielleicht etwas ungenau. Also noch einmal :) Die ganzen Installationen der Elektrik und auch die der sanitären Einrichtungen werden selbstverständlich vom Vermieter getragen. Die Frage ist vielmehr die, ob ich mit ALG 1 Renovierungskosten für Tapeten, Farben ect. bekommen kann?! Ferner wäre zu klären ob nicht durch die Installationsmaßnahmen (die Notwenigkeit wurde erst später erkannt) so oder so Anspruch besteht Renovierungsgeld vom Vermieter zu bekommen.

Ich wäre sehr dankbar wenn man sich jetzt bitte auf das Problem konzentriert und mir entsprechend Antwortet.

Vielen Dank

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kann ich mich da auf irgendwas berufen?

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