Hallo,
ich habe in einem Club eine Jacke geklaut und auf dem Weg ein Fahrrad (Reifen war mit Rahmen zusammengeschlossen). Ich weiß, so etwas macht man nicht und ich bereuhe meine Tat. Ich war auch gut angetrunken. Die Polizei hat mich erwischt wie ich das Fahrrad getragen habe und auf dem Revier haben Sie gesehen, dass die Jacke nicht mir gehört, da ein anderer Ausweis drin war!
Jetzt nach knapp 6,5 Monaten habe ich von der Polizei eine Vorladung erhalten (Par. 247, 248a Stgb wird mir vorgeworfen!). Jetzt weiß ich nicht ob diese Vorladung für beide Fälle gilt? Kann es sein, dass ich dann für das Fahrrad nochmal eine extra Vorladung bekomme, da 248a nur geringwertige Sachen betrifft? Wie verhält sich das dann in dem Fall: ich werde für die Jacke bestraft (Geldstrafe), dann wäre ich ja vorbestraft und bei einer erneuten Vorladen zwecks des Fahrrads würde sich das ja negativ auswirken. Aber trotz das es an einem Abend geschehen ist und im selben Zustand?
Kommt die Vorladung auch nicht zu spät?
Ich will bei der Vorladung auch alles gestehen und bin Ersttäter! Hoffe ich muss nicht in den Bau dafür :(
Ich bereuhe diese Tat echt...