Hallo,
habe lange im Netz gesucht aber keine direkte Antwort gefunden.
Ich weiß mittlerweile, daß man beim Radeln ab 1,6 Promille absolut fahruntüchtig ist und es dann teuer wird.
Ab 0,3 Promille kann es teuer werden, wenn man einen Unfall verursacht hat.
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.
Vor einigen Tagen bin ich mit 1,2 Promille mit dem Fahrrad gestürtz.
Dabei ist ausser mir NIEMAND zu Schaden gekommen.
Das ganze ist auch nicht auf einer Hauptverkehrsstrasse passiert, sondern auf einem Deich, wo gelegentlich mal Autos fahren.
Aber es ist kein Auto mit verwickelt worden, sondern ich habe "nur" das Gleichgewicht verloren.
Ist das jetzt ein Unfall, der Teuer wird?
Oder wie wird Unfall in verbindung mit der 0,3 Promille Grenze deklariert?
Ist ein Unfall nur dann gegeben, wenn ich jemand anderen verletzte oder reicht es mich selber zu verletzen?
Kennt jemand von Euch Gesetzestexte zu der Thematik?
Gruss, der Gefallene ;-)