danke erstmal, aber wie ist das nun zu deuten...fällt das dann unter das estg?
nochmal...
ich bin nicht verpflichtet Schäden oder Mängel des Vormieters zu beheben;
dass kein recht auf eine renovierte Wohnung besteht ist klar, aber man darf mir nicht die Renovierung von nicht intakter Wohnsubstanz, verursacht durch den Vormieter, aufhalsen
Richtig, es gibt kein Recht auf eine tapezierte Wohnung, es gibt aber ebenso wenig die Verpflichtung, dass ich als Nicht- Verursacher Mängel an eben jenen Tapeten beheben muss.
Natürlich wohne ich erstmal in der Wohnung, dennoch tapeziere ich am Ende für die Wohnungsgesellschaft, weil sie wahrscheinlich nach meinem Auszug eine gut tapezierte Wohnung haben.
Es spricht dagegen, dass ich nicht einsehe, Mängel, die ich nicht verursacht habe, zu beseitigen.
Ja, Mietvertrag steht und ich habe bisher nur Fotos gesehen, da die Wohnung sehr weit von meinem Heimatort entfernt liegt.
Wie gesagt, entweder stellen sie das Material (wobei ich kostenlos für sie ihre Wohnung renovieren würde - Idiotie!) oder "ein kleines Taschengeld zur Renovierung"...was das heißt, kann sich ja wohl jeder selbst ausmalen.
Mietvertrag steht
Offensichtlich wurde aber im Übergabeprotokoll des Vormieters nicht niedergelegt, dass er für die Schäden verantwortlich ist und aufzukommen hat.
Es ist schlichtweg eine perfide Angelegenheit, wenn ein Neumieter die Schäden und Mängel eines Vormieters beheben soll.
Also...wie nun?
Ich kann am neuen Wohnsitz mit der alten Karte in einer VR- Filiale Geld abheben, mehr nicht? Keine Überweisungen, keine Kontoauszüge?
Man kann ja auch am Automaten seinen Kontostand einsehen, ohne Auszüge drucken zu lassen, das müsste dann gehen...?
Vielen Dank für die zeitnahen Antworten... Wollen mal hoffen, dass alles klappt :D
Allerdings müsste mir meine Bank, bei der ich das Konto eingerichtet habe, die neue EC- Karte hochschicken, oder?
Vielen Dank!