Stimmt nicht: Radfahrer dürfen beim Fahrradfahren Stöpsel in beiden Ohren haben und Musik hören. Sie müssen nur gewährleisten, dass sie den Straßenverkehr ausreichend wahrnehmen. Die Musik darf nicht so laut sein, dass sie Warnsignale überhören. Diese Regeln gelten für Radfahrer und für Autofahrer gleichermaßen. Auch Autos dürfen nicht als rollende Diskotheken durch die Gegend fahren.
http://www.test.de/Irrtuemer-rund-ums-Radfahren-Diese-Regeln-gelten-wirklich-4342904-0/