nein ich hatte kein anwalt. kann mir den nicht leisten zur zeit.deswegen hab ich mich gewundert, das der richter zum schluss sagte ich soll in berufung gehen.zur information, ich habe die tat nicht gemacht.nur 2 zeugen haben gegen mich ausgesagt und nur gelogen.denke die teilen sich die kohle nachher.so kann man sich auch bereichern.

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pardon wegen person a und dann in ich geschrieben.kam erst vorhin vom gericht.der richter sagte zum schluss ich soll in berufung gehen.daraufhin sagte ich, wozu, bei ihnen hatte ich doch auch keine chance.

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das war keine strafbefehl. hatte gegen strafbefehl einspruch eingelegt . das ist das urteil des gerichts.

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und was ist wenn man nicht pfändbar ist.welche folgen können dadurch entstehen?

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