Etwas wirr deine Frage. Es besteht grundsätzlich ein 2 Phasen-Model. Man fördert ersteinmal 9 Monate lang die Existenzgründung und schaut dann, wie es aussieht und in der 2. Phase können weitere 6 Monate gefördert werden. Diese Existenzgründungsförderung ist nicht zurück zu bezahlen, aber wenn du bei der Bank Kredit ausnimmst, dann sind dies deine Schulden und voll rückzahlbar!!! Hast du überhaupt schon eine Werkstatt, Räume, Hebebühne, Werkzeug undund . Ich habe so den Eindruck, dass die Selbständigkeit nicht so aus vollem Herzen kommt. Dieser Zuschuss wird in der 1. Phase und 2. Phase mit deinem Anspruch auf ALG 1 verrechnet. Führst du Bücher, führst du UST ab, bist du BG gemeldet. Nach 9 Monaten muss dein trend der Existenzgründung positiv für das AA aussehen, sonst ist Ende. Also Ärmel hoch und ran oder mit offen Karten spielen. Soviel von einem Selbstständigen mit 12 Jahren Erfahrung. Viel Glück Thackery

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Habe extra für dich im Mieterlexikon nachgeschaut, grundsätzlich müssen sich auch Kinder an die Sperrzeiten (13-15 und ab 22 Uhr) halten, doch bei Kleinkindern sieht dies anders aus. Bei Härtefällen kann man auf die Sozialklausel zurückgreifen, diese kann oftmals eine Kündigung zu Nichte machen. Kuf dir das Mieterlexikon, es ist sehr hilfreich. Viel Glück! Erschienen ist das Buch DMB-Verlag, ISBN-Nummer: 3-933091-08-x Gruß Thackery

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Laut Lexikon für das Lohnbüro ist dies wie eine Rabattgewährung zu behandeln und dies ist eine Leistung von Dritten. Dort greift der §38 des ESTG. Nach meiner Beurteilung ist dieser Betrag voll steuerpflichtig. Wenn der AG es nicht als Lohnsteuer abzieht, so mußt du es im Rahmen der EST-Erklärung angeben. Sorry unser Staat greift in alle Taschen Gruß Thackery

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