Hallo,

ich merke manche verstehen es nicht. naja aber die die es verstehen und Ratschläge geben Danke

Ich habe viele lange BZ hinter mir und die wahren alle zwischen 19 und 28 Jahre Alt. Es ist das erste mal das ich mich in einer 14 Jährige verliebt habe und muss dazu sagen sie könnte durchaus als 17-18 Jährige durchegehne und ich hatte mich selber gewundert das Sie erst 14 ist. Doch da wahr es schon zu spät. Naja in einer BZ geht es ja nicht um sex alleine aber soweit ich es hörte ist es laut §182 Abs.6 erlaubt den wenn beide es wollen ist es rechtens. Es geht mir nicht drum ob ich unbedingt Sex mit ihr dprfte doch steht von Beziehung nix ihm Gesetztbuch drin was ich schreiben könnte. Aber wenn selbst der sex erlaubt ist muss die BZ doch auch rechtens sein oder nicht???

Der Vater hat was dagegen ja aber was kann er machen den 1. soll.te er aufgrund von §182 Anzeige erstatten müsste er erstmal Beweisen das wir Sex gehabt hätten. und 2. laut Abs. 6 sind wir in Recht wenn beide es wollten also sie auch. Und das Sex hatte Sie vor mir auch schon also von unerfahren heit keine Spur. Nur das Problem mit dem Vater. kann er wirklich den Umgang verbieten obwohl laut Gesetzt sogar der Sex erlaubt wäre. Den 1. meine ich es ernst mit ihr. 2. geht es mir hauptsächlich um Liebe und nicht um Sex 3. bin ich kein Schwerverbrecher

hoffe jemand kann mir da positiv Antworten.

Alle die es unmoralisch, pervers oder sonst so finden mögen brauchen nicht zu schreiben ich weis was macnhe davon halten doch ist es nunmal wirkliche Liebe.

Gruß T.H.

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