Guten Tag ,
ich hab da ein Problem.
Meine Freundin ( 24 ) ist Schwanger , lebt in einer 2 Raum Wohnung mit 45m² ,und
bezieht Hartz lV !
Also ihr Arbeitsvertrag ist in der Schwangerschaft abgelaufen , und ihre Chefin hat ihn nicht verlängert, weil sie halt Schwanger ist. Ihre Frauenärztin hat ihr ein Beschäftigungsverbot gegeben .
Jetzt würde sie gern umziehen in eine 3 Raumwohnung ABER das Amt meinte sie darf nicht umziehen !!!
Ich hab mich ein bisschen schlau gemacht und herrausgefunden das ein Kind ab der Geburt sein eigenen Wohnraum in Anspruch nehmen kann .
was ich gefunden habe :
Im SGB II hat jeder Person einen individuellen, eigenen Anspruch. D.h. dass das Kind ab seiner Geburt einen eigenen Anspruch auf Wohnraum hat.
Die Größe des Wohnraumes richtet sich nach den landesrechtlichen Vorschriften des soziale Wohnungsbaues des jeweiligen Bundeslandes. Dieser Anspruch bedingt einen Umzugsgrund nach § 22 Abs. 2 S. 2 SGB II.
Die Vermittlerin war bei ihr zu hause und hat "Beschlossen" sie darf nicht umziehen.
Ich hoffe IHR habt mal ein paar hilfreche antworten ??!! Vielleicht auch ein paar mehr GESETZE + § habt .
Liebe grüße