Hallo, mausi3281,

dröseln wir die Sache maL rechtlich auf - und da stellen sich Fragen: 1) Warum bekommt sie nur 277 Euros? 2) Warum muss sie Unterhalt zahlen? 3) Darf oder muss sie das Besuchsrecht wahrnehmen?

zu 1) Da ich davon ausgehe, dass sie nicht die Grundsicherung im Alter bekommt, welche Grundsicherung bekommt sie (auf dem Bescheid gucken!) Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II also HarztIV) oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialgeld)? Oder aufstockendes Sozialgeld, wenn sie weitere Einkünfte hat?

zu 2) Bekommt ihr Ex-Mann auch Grundsicherung, wenn ja, welche?

zu 3) Existiert nur ein Schreiben eines Rechtsanwalts oder eine Gerichtsentscheidung? Wenn Gerichtsentscheidung: Wie ist die genaue Formulierung zu dürfen und müssen?

Grundssätzlich ist zu sagen, dass die Frage bzw. die Fragen so komplex sind, dass ein Besuch bei einer Beratungsstelle dringend zu raten ist. Wenn wirklich Grundsicherung bezogen wird, dannn direkt zu einem guten Anwalt, der über Prozesskostenhilfe abrechnet - auch bei Beratung - daher direkt bei einem telefonischen Kontakt die finanzielle LAge schildern und Kopie des Bescheides mitnehmen. Verlangt der Rechtsanwalt trotzdem Geld - ist er kein guter! Gruss texaries

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Dein Schicksal kannst Du nur selbst in die Hand nehmen. Das mit dem Rücken kenn ich,: Mei bester Freundhat auch GaLa gemacht mit eigenem Betrieb. Der Rücken erwischt alle! Wenn das die Entscheidung für ein Studium war ist es rational, aber Kulturwissenschaften? Hast zwar ein faible dafür aber ... passen würd wohl eher BWL als Zusatzqualifikation. Studierst Du in Hagen und wie alt bist Du? Gruss

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Informatik kannst Du an der FernUni Hagen studieren - das gibst schon über 20 Jahren und Du kannst wählen, ob Voll- oder teilzeit. Abitur reicht. Die FernUni ist eine staatliche Universiät wie jede andere auch - aber eben keine Präsenzuni. Übrigens ist sie mit fast 60.000 eingeschriebenen Studenten die größte Uni in Deutschland. Keine Studiengebühren und für Bedürftige werden die Materialbezugsgebühren ermäßigt. Gebühren für eine Kursbelegung bis zu 14 SWS (280 € Ermäßigung). Mit 14 Semesterwochenstunden (SWS) kommst Du hin. Die Kosten sind abhängig wieviel Du belegst, also musst Du mit 300-400 Euro im Semester rechnen, wenn Du nicht bedüftig bist. Für weitere eerschöpfende Information geh mal auf wikipedia und gib Fernunversität Hagen ein. Da bleiben keine Fragen offen.

Gruss

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Darf ich fragen, was für ein Lehrgang / Studium Du beginnen willst? Wenn Du Abitur haben solltest bietet sich die FernUni in Hagen an. Keine Studiengebühren.

Die Kursbezugsgebühren (für das Studienmaterial der Module) werden auf Antrag hin ermässigt für Bedürftige (ALG II-Bescheid). Bezugs- bzw. Betreuungsgebühren werden höchstens in folgendem Umfang je Semester erlassen oder ermäßigt: Der Studierendenschaftsbeitrag von 11 € im Voll-/Teilzeitstudium wird erlassen. Vollzeitstudium: Gebühren für eine Kursbelegung bis zu 14 SWS (280 € Ermäßigung) Teilzeitstudium/Kooperationshörer: Gebühren für eine Kursbelegung bis zu 7 SWS (140 € Ermäßigung) Akademiestudium: Gebühren für eine Kursbelegung bis zu 4 SWS (120 € Ermäßigung)

Das Akademiestudium kann man ohne Abitur aufnehmen aber es gibt kein Zertifikat (musst mal selber gucken) http://www.fernuni-hagen.de/studium/gebuehren/ermaessigung/

Es kann maxmimal für 10 Semester an der FernUniversität eine Gebührenermäßigung gewährt werden.

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