Hallo, mausi3281,
dröseln wir die Sache maL rechtlich auf - und da stellen sich Fragen: 1) Warum bekommt sie nur 277 Euros? 2) Warum muss sie Unterhalt zahlen? 3) Darf oder muss sie das Besuchsrecht wahrnehmen?
zu 1) Da ich davon ausgehe, dass sie nicht die Grundsicherung im Alter bekommt, welche Grundsicherung bekommt sie (auf dem Bescheid gucken!) Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II also HarztIV) oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialgeld)? Oder aufstockendes Sozialgeld, wenn sie weitere Einkünfte hat?
zu 2) Bekommt ihr Ex-Mann auch Grundsicherung, wenn ja, welche?
zu 3) Existiert nur ein Schreiben eines Rechtsanwalts oder eine Gerichtsentscheidung? Wenn Gerichtsentscheidung: Wie ist die genaue Formulierung zu dürfen und müssen?
Grundssätzlich ist zu sagen, dass die Frage bzw. die Fragen so komplex sind, dass ein Besuch bei einer Beratungsstelle dringend zu raten ist. Wenn wirklich Grundsicherung bezogen wird, dannn direkt zu einem guten Anwalt, der über Prozesskostenhilfe abrechnet - auch bei Beratung - daher direkt bei einem telefonischen Kontakt die finanzielle LAge schildern und Kopie des Bescheides mitnehmen. Verlangt der Rechtsanwalt trotzdem Geld - ist er kein guter! Gruss texaries