Antwort
Bei Selbststeller muß er eigentlich in der zugewiesenen Jva melden zu genanntem Termin. Wenn er zur Polizei geht könnte er eventuell wenn nächste Jva nicht zuweit " kostenloses Taxi" dorthin bekommen wenn er bei Polizei erklärt das er mittellos ist und sonst nicht seine Haft antreten kann