Hallo, ich bin jetzt total verzweifelt. Ich habe hier vor ca. 2 Wochen 2 Fragen gestellt:
https://www.gutefrage.net/frage/alleinerbe-will-vermaechtnis-nicht-erfuellen und eine Frage zum Testament
Meine Mutter, Witwe, ist gestorben. Sie hat ein Testament hinterlassen. Wir sind 3 Geschwister. Mein Bruder wurde als Alleinerbe eingesetzt. Er erbt das Elternhaus (Zweifamilienhaus) mit Grundstück, und noch ein Bauplatz. Mit dem Vermächtnis, meine Schwester soll das Bauplatz erhalten, mir soll er Wohnrecht im Elternhaus zu gewähren. Ich wohne im Elternhaus, mein Bruder momentan auch.
Ich habe mich nach Erhalt von Testament bei einem RA beraten lassen. Wir wohnen in Bayern, das Testament wurde bei einem Notar in Hessen erfasst. Im Testament steht wirklich AUFLAGE, mein Anwalt (Erstberatung) hat gemeint, damit ist ein Vermächtnis gemeint.
KOPIE: Meiner Tochter, wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, nicht übertragbar, im .. , bestehend aus xx, nebst freiem Umgang im Haus und .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen. K. Ende
Ich habe danach Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Danach hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:
Brief Nr 1 KOPIE: Sie selbst erhielten im Anwesen. . ein lebenslängliches … unentgeltliches Wohnungsrecht… Dieses Wohnungsrecht ist auf ihren Pflichtteilsanspruch anzurechnen. Es bleibt also abzuwarten, ob sich hier überhaupt ein Pflichtteilsanspruch zu ihren Gunsten ergibt. Der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch über den Wert des Nachlasses wird jedoch vollumfänglich anerkannt. Damit ist keine Anerkenntnis ihres Pflichtteilsanspruchs verbunden. K. Ende
Heute kam ein zweiter Brief von RA: KOPIE:
Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung. Insofern Sie Ihren Pflichtteilanspruch geltend machen werden, sieht sich mein Mandant ausser Stande, die hier genannte Auflage zu erfüllen, Sie müssen dann die von Ihnen genutzte Wohnung zu räumen.
Eine Wertermittlung des Flurstücks xx und Gebäude und Freifläche kann meinem Mandat ebenfalls nicht zugemutet werden, da ein Aktivnachlass, aus dem die Kosten für ein Gutachten entnommen werden könnten, nicht vorhanden ist.
Rechtsprechung des BGH abgedruckt unter FamRZ 1989, S. 856 sowie OLG Schleswig, Beschluss von 30.07.2010 abg.unter FamRZ 2011, S. 148.
Habe ich jetzt wirklich kein Anspruch auf mein Wohnrecht, wenn es im Testament als Auflage steht? Wenn es nicht ins Grundbuch eingetragen wird, ist es dann nach 3 Jahren verjährt und ich muss dann ausziehen? Ich wohne hier in der Wohnung 30 Jahre.
Danke für alle Tipps.