B2B Marktplatz Betrüger!?

Hallo! Bin neu hier und hoffe auf antworten. Vielen Dank schon einmal für eure Antworten!

Kurz zu meiner Geschhichte:

Ich möchte mich Selbstständig machen und befinde mich in der Endphase der Vorbereitung. Ich möchte zuerst Waren bei Ebay verkaufen, später einen Laden eröffnen. Habe ein paar spezialiesierte Produkte die ich verkaufen möchte. Verhandlungen m dauern aber noch an. Also dachte ich mir, bereite Dich schon mal vor, krieg technisch Deinen Online Laden zum laufen und kümmer Dich um andere Produkte bis alles fertig ist. Für die Übergangszeit wollte ich mit "Übergangs"-Produkten zu handeln.

Dann habe ich mich bei B2B-Marktplatz gefunden und angemeldet. Ic

Dann kam ein Brief von denen und wollten Geld (ca. 200€) für ein Jahr Mitgliedschaft. Ich habe wiedersprochen.

**"Hallo, ich möchte sofort aus Ihrer Kartei gelöscht werden.

MFG"****

Dann kam Diese Mail, die meines erachtens totaler Quatsch ist: Sehr geehrte Damen und Herren,

während des Anmeldeprozesses wurde an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass unser „B2B Marktplatz“ kostenpflichtig ist. Im ersten Schritt des Anmeldeprozesses werden die Kosten auf der rechten Bildschirmseite genannt.

Dort heißt es: Vertragsinformationen: Mit der Anmeldung bestellen Sie verbindlich einen gewerblichen kostenpflichtigen Zugang Grundgebühr 249 Euro sowie die Aufnahmegebühr 199 Euro ohne das Recht auf Widerruf und Rückgabe

Auf der zweiten Seite werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlinkt, in denen die Kosten auch benannt werden. Des Weiteren gibt es auch auf der Startseite unserer Internetpräsenz einen Link zu unserer Preisliste. Wir möchten hierbei betonen, dass unsere Plattform an die Bedürfnisse von "Unternehmern" ausgerichtet ist und die Darstellung der Kosten daher nicht an die Preisangabenverordnung (PAngV) u.ä. gebunden ist.

Unser „B2B Marktplatz“ richtet sich an Gewerbetreibende. Sie wurden im Rahmen Ihrer Anmeldung auf unserem B2B Marktplatz mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Anmeldung ausschließlich als Unternehmer, im Sinne des §14 BGB, möglich ist. Dies haben Sie uns ausdrücklich bestätigt. Besonders möchten wir auf die aktuelle Rechtssprechnung verweisen siehe Urteil AZ 8 C 44/12 AG Rotenburg vom 06.06.2012. Bei diesem Vorgang hatte ein "Verbraucher" sich auf den Widerruf berufen.

Die melango GmbH schließt Verträge ausschließlich mit Vertragspartnern, welche die von der Anbieterin angebotenen Leistungen zum Zwecke ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit oder im Rahmen ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit bestellen und/oder verwenden. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der angebotenen Leistung ausgeschlossen.

Sollten Sie dennoch eine Anmeldung als Verbraucher im Sinne des §13 BGB vorgenommen haben - können Sie sich aufgrund der von Ihnen begangenen Täuschungshandlung nicht auf die Verbraucherschutzvorschriften berufen. Dem Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vortäuscht, ist die Ber

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Leider gingen mir die Buchstaben aus. Ich bin noch nicht selbstständig. der Plan ist der 1.10.12. Ich habe schon ein wenig über B2B gefunden, aber würde mich über Tips von euch freuen!

Danke

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