Das Prozedere und der stets immer angenommene schlimmste Fall bei einer Zwangsversteigerung ist mir bewusst.

Die Frage stellt sich hier aber explizit auf die Verzögerungschancen bei minderjährigen Kindern im Haus bei zugleich betriebener Hundezucht. Schließlich besagt § 765a (3), dass das Vollstreckungsgericht bei einem Tier betreffender Maßnahmen die Verantwortung des Menschen für das Tier zu berücksichtigen. Würde ein Ausgang dann an der Gesinnung des Richters liegen, soll heißen, bei einem PETA- Mitglied als Richter würde man zumindest theoretisch niemals an sein Eigentum kommen? 

Und dann stellt sich die Frage im Fall eines Vollstreckungsschutzes: Lebt die Familie denn überhaupt noch "legal" in der Betriebsleiterwohnung, wenn der Betrieb unlängst insolvent ist, was scheinbar dann ja auch die Ursache zur Zwangsversteigerung ist/war?

Ist somit überhaupt ein Schutzstatus gegeben?

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Danke für all eure Antworten!

Leider bin ich nun verwirrter als zuvor.

Um nicht zwangsvollstreckt zu werden musste ich nun einen Kredit aufnehmen, um meine rückwirkende "Schuld" bei der DAK zu begleichen, inklusive der zu Unrecht ebenfalls eingeforderten Säumniszuschläge und Zinsen.

Ich versuche meine Frage nochmals zu wiederholen:

Darf ich über acht Jahre unter Vorbehalt eingestuft sein und ist dies als Geringverdiener so vor gesehen? Wo ist dies schriftlich als Gesetzestext fixiert, habe dies nirgend gefunden.

Da hingegen bin ich oft auf ein Urteil des BGH gestoßen, welches besagt, dass Krankenkassenbeiträge stets endgültig zu erheben sind...mit Ausnahme der Existenzgründer im Gründungsjahr bis diese den ersten Steuerbescheid vorlegen...

Ich sehe hier einen Widerspruch, welcher zu meinem extremen Nachteil ausgelegt wurde, auch da es sich bei der Nachzahlung um einen wohl zu Recht von der Krankenkasse nicht anerkannten Verlustvortrag dreht. 

Aber dann "gleich" einen fünfstelligen Betrag per Zoll per Vollstreckung anzukündigen ohne auf einen meiner berechtigten Widersprüche einzugehen, sehe ich dann doch als sozialen Nachteil an, der so nicht vorgesehen sein sollte...

Was kann ich nun noch machen? Mein Anwalt sagt, dass dies juristisch korrekt sei, da Widersprüche keine aufschiebende Wirkung auf Beitragsforderungen haben.

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