Das Prozedere und der stets immer angenommene schlimmste Fall bei einer Zwangsversteigerung ist mir bewusst.
Die Frage stellt sich hier aber explizit auf die Verzögerungschancen bei minderjährigen Kindern im Haus bei zugleich betriebener Hundezucht. Schließlich besagt § 765a (3), dass das Vollstreckungsgericht bei einem Tier betreffender Maßnahmen die Verantwortung des Menschen für das Tier zu berücksichtigen. Würde ein Ausgang dann an der Gesinnung des Richters liegen, soll heißen, bei einem PETA- Mitglied als Richter würde man zumindest theoretisch niemals an sein Eigentum kommen?
Und dann stellt sich die Frage im Fall eines Vollstreckungsschutzes: Lebt die Familie denn überhaupt noch "legal" in der Betriebsleiterwohnung, wenn der Betrieb unlängst insolvent ist, was scheinbar dann ja auch die Ursache zur Zwangsversteigerung ist/war?
Ist somit überhaupt ein Schutzstatus gegeben?