Bei Ebay Kleinanzeigen kann es natürlich zu Kaufverträgen kommen. Aber welche Dokumente haben im Falle eines Rechsstreites Bewandnis?
Zum Beispiel bezieht man sich idR auf eine Anzeige.Aber bleibt die Anzeige intern gespeichert bei Ebay Kleinanzeigen, mögliche Anderungen der Anzeige inbegriffen? Ist das dann rechtlich relevant?
Bei E-Mail Verkehr: E-Mails scheinen ja - selbst wenn sie auf dem E-Mail-Server sich befinden -keine tolle Beweiskraft zu haben, weil Absender fraglich ect. Aber wenn nur E-Mail Verkehr stattgefunden hat, was sollte man sonst heranziehen zum Nachvollziehen der Lage
Eher beweiskräftig ist dann wohl eine Überweisung mit Angabe des Verwendungszweck. Aber das nützt ja nur dem Käufer was, und der kann bei Verwendungszweck auch Willkürliches reinschreiben
Bei wem liegt die Beweislast, falls zB in der Anzeige zwei Lkw angeboten wurden mit Preis VB, per E-Mail ein Lkw zum halben Preis ausgehandelt wurde, und der Käufer dann angibt, die überwiesene Summe sei für 2 LKW gewesen
Falls Antworten, dann am Besten mit irgendeinem Bezug auf Gesetzestext oder Artikel ect.