Antwort
Zu Callidus: Ich habe im Fahrzeugbrief den Vorbesitzer angerufen und das war zufällig ein bekanntes Autohaus in meiner Umgebung und sie haben mir bestätigt diesen Wagen vor ca.1 Jahr an ein anderes Autohaus verkauft zu haben, und genau dieses ist das von dem ich gesprochen habe. Also der Besitzer und Halter im Brief ist der gewerbliche Besitzer des Autohauses mit dem er den Wagen gekauft hatte und ihn dann durch seinen Sohn(ohne schriftliche Vollmacht) an mich als Privatperson verkauft hat.