Hallo,
ich bin bei einem Unternehmen seit 5 Jahren als Werkstudent mit einem unbefristetem Vertrag beschäftigt während B.A und jetzt M.A. Wenn mich das Unternehmen kündigen würde, hätte ich Anspruch auf eine Abfindung, wenn die Kündigung nicht zulässig ist? Ich habe auf einer Seite gelesen, dass die Werkstudenten keinen Anspruch auf Abfindungen haben, weil sie keine Pfelegeversicherung/Krankenversicherung bezahlen und weniger Steuer bezahlen. Ist es tatsächlich so?