@technikhelfer97:

Du bist ein Depp und zwar ausweislich deines eigenen Gequatsches. Jeder weiss es, nur du nicht. Es gibt ein höchstrichterliches Urteil, das den Staatsanwälten in die verdutzten Blöcke ganz klar diktiert hat, dass eine Installation einer CFW auf jedwedem Gerät vorbehaltlos rechtens ist.

So ähnlich wie es bei Rewe rechtens ist, für Rewe-Mitarbeiter Regale mit Produkten drin vorzuhalten. Ja, man kann dort was klauen. Muss man aber nicht.

So kann auf einer CFW ja auch die Androit Wetter App laufen.

Also ich schreibe ja schon sehr lange nicht mehr gegen den Wahnsinn dieser Welt an. Aber nachdem ich das gerade gelesen hatte, musste ich einfach eine Ausnahme machen. Das war zu schlimm.

Wisst ihr noch, was Franz Josef Strauß vor Publikum und Fernsehpublikum einem verbalen Angreifer sagte? Er sagte: "Wenn man schon kein **** hat, sollte man wenigstens das **** halten.

@Cyreplex:

Welchen Straftatbestand aus dem Strafgesetzbuch empfindest du beim privaten Installieren und Nutzen von urheberr. geschützten Spielen -für sich selbst- als verletzt, wenn ich mal fragen darf?

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