Sorry falsche Formulierung.Ich meine nicht abtreten sondern sie wollen das Erbe ausschlagen.

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Generell kann nur der Betrag des Erbes berücksichtigt werden, der tatsächlich für Leistungen, für die das ALG II gezahlt wird, zur Verfügung steht. D.h. alle Aufwendungen, welche mit der Erbschaft verbunden sind, müssen davon abgezogen werden (§ 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II). Dazu gehören u.a. Erbschaftssteuer, Schulden, des Erblassers, Bestattungskosten, usw. Gegenstände oder Sachwerte können nur (mit ihrem Verkaufserlös) berücksichtigt werden, wenn deren Verwertung möglich ist und keine besondere Härte darstellt.

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Die Frage ist, muss sie einen Kredit aufnehmen oder können die Kinder einfach das Erbe ausschlagen???

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