Staatsbürgerschaft trotz Straftat?
Hallo! Ich habe eine kurze Frage. Ich werde 18 und will eine Staatsbürgerchaft beantragen. Als ich 16 war, habe ich im Müller im Wert von 5€ geklaut, ich weiss nicht, ob ich eine Anzeige bekommen habe, als ich aber bei der Polizei mit meinen Eltern saß, meinte man zu mir, dass das Verfahren eingestellt wurde. Im Sommer hat eine Freundin von mir geklaut, die noch nicht strafmündig war, und es ging ein Gericht mit mir als Verdächtigte, da ich ja schon strafmündig war. Ich wurde als unschuldig freigesprochen und das Verfahren wurde eingestellt. Jetzt habe ich eine Frage, ob ich die Bürgerschaft kriegen könnte und wws ich bei dem Fragebogen für die Bürgerschaft reinschreiben soll? Die zweite Straftat habe ich ja gar nicht begangen, war aber als Verdächtigte vor dem Gericht, und bei der ersten Straftat meinte man ja dass es einfestellt wurde.