Leider habe ich keine Ahnung, wie diese Abrechnen wollen. Ich gebe jetzt mal eine Spekulation ab. Es wird pro Mietvertrag, bzw. Eigennutzung pro Wohnung ein Beitragsbescheid erlassen werden. Ich fürchte um ein großes Kuddelmuddel (siehe meine Frage).

Ich habe mich in der Angelegenheit an die GEZ gewandt, da auch mir eine Wohngemeinschaft besteht. Es muss die Abmeldung von einem Teilnehmerkonto beantragt werden, allerdings könnte nur in dem Fall der Teilnehmer abgemeldet werden, der einen ermäßigten Beitrag bezahlen würde. Sollte z.B. in einem gemeinschaftlichen Haushalt mit 5 volljährigen Personen, einer Behindert mit dem Merkmal RF beitragsermäßigt, einer Student voll zahlend, einer Arbeitssuchend (ALG I Bezug) voll zahlend, Normalverdiener voll zahlend, Privatier voll zahlend und Arbeitssuchend (ALG II Bezug) befreit. Würde der Teilnehmer mit ALG II Bezug sich für alle in der Wohnung lebenden anmelden, so würden theoretisch alle befreit, da aber Privatier, Normalverdiener, ALG I Bezieher und Student in vollem Umfang Teilnehmer sind, ist eine Befreiung nur möglich wenn diese mit dem ALG II Bezieher Verheiratet sind oder eine Lebensgemeinschaft gebildet haben. Weder der mit RF Merkmal noch der mit ALG II Bezug kommen in dem Beispiel als Teilnehmer in Betracht. Es wird angenommen, das einer der voll Zahler auch Mieter ist, aus diesem Grund wird dieser auch der Mieter der Teilnehmer, der für alle in der Wohngemeinschaft zahlen wird.

Ich hoffe eine sinnige Erklärung abgeben zu können.

Ich könnte mir vorstellen, das sich das Teilnehmer-Verhältnis auch ändern kann, durch plötzlichen ALG II Bezug. Das dadurch ein voll Zahler zu einem befreiten wird und aus diesem Grund ein anderer Mitbewohner der nicht Mieter ist in der Wohngemeinschaft zum voll Zahler für die anderen und Teilnehmer werden kann.

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