Ich möchte als Vermieter den Hof meines vermieteten Hauses neu pflastern lassen. Gilt das als auf den Mieter umlegbare Modernisierung (11% pro Jahr) ?
Ist das Neupflastern des Hofes eine Modernisierung oder eine Instandhaltung/Reparatur, die nicht auf den Mieter umgelegt werden kann?
Mietrecht,
Modernisierung