ich habe einen knapp zwei kilo schweren bzw leichten ^^, 6 monate alten chihuahua rüden und er hat alle nötigen impfungen schon vor einigen wochen bekommen. nun wollte ich ihn chipen lassen, damit er auf reisen dabei sein kann und habe mich beim tierarzt überkosten und risiken informieren wollen.
nun sagte mir die tierärztin (leider viel zu spät) dass zumindest die tollwutimpfung nach dem chippen erfolgen muss, wenn diese im eu pass festgehalten werden soll. zuvor hatte dies aber niemand in der praxis erwähnt! nicht mal, dass das chippen selbst pflicht ist, wurde mir gesagt.
ich will mit meinem kleinen jedoch verreisen und das nicht erstin einem jahr nach der nächstn tollwutimpfung. jett meint die teirärztin, dass wir ihn nochmal impfen müssen, um es in den pass eintragen zu können und dass das unbedenklich sei. ich persönlich habe da aber sehr wohl bedenken! das kann doch vor allem für einen so kleinen hund nicht gut sein?!
hätte die tierärztin nicht vorher darauf hinweisen müssen?! gibt es keine möglichkeit, dass sie die erst ein paar wochen alte impfung nun einfach in den eu pass nachträgt?
ich wäre sehr dankbar über schnelle hilfe!
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