Bitte eindeutiger auf die Fragestellung eingehen:

Kann man auf Grund der GRZ die gesamten 1800qm des 9000qm-Grundstückes mit dem vollen Bodenrichtwert von 220€/qm bewerten, obwohl eine weitere Bebauung als die bereits vorhandene von etwa 220qm für das Clubhaus ausgeschlossen ist? Der Nutzwert unterscheidet sich ja in keiner Weise von dem übrigen Land, das ja nur mit 4,50€/qm bewertet wird. Wäre eine weitere Bebauung möglich, dann würde ich den üblichen Bodenrichtwert ja für angemessen halten, aber so halte ich das für fehlerhaft ausgewiesen.

Der Tennisplatz selber wird übrigens eigenständig mit 9,50€/qm bewertet.

...zur Antwort