Deine Krankmeldung MUSST Du am 3. Arbeitstag abgegeben haben, da dass nicht der Fall war, ist deine Abmahnung somit rechtskräftig. ICh glaube nicht, dass der Arzt dich nachwirkend die 3 Tage krankschreibt, wenn das nun schon 2 Wochen her ist. Das darf er glaub ich garnicht aus rechtlichen Gründen. War dumm von dir nicht zum Arzt zu gehen. Wünsche dir alles gute.

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Mein Lebensgefährte ist Kriminaloberkommissar.... woher kommst du denn?

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