m.M. nach (wenn ich richtig interpretiere soll das wut und trauer heißen?) wärs am schlimmsten wenn man gar nichts von all dem (weder gut noch schlecht) fühlen könnte. Klar sind Wut und Trauer (besonders Trauer) keine angenehmen Gefühle doch in gewisser WEiße stärken sie einen auch.. (man darf sich nur nicht unterkriegen lassen) und so sehen nach dem Motto: was mich nicht umbringt das macht mich stärker...
was ich noch hinzufügen wollte ist dass ich ihn irgendwie immer gerne sehen würde aber andererseits am liebsten überhaupt nicht damit er mich nicht so verwirren kann^^
hallo, also kannst ja figurbetonte kleidung (jeans/top) anziehen aber wichtig ist immer noch dass du dich in deinen sachen und deiner haut wohl fühlst und das auch ausstrahlst... dem jungen wird es denk ich mal egal sein was du anziehst, wenn er wirkliches interesse an dir hat, und wenn er nur auf dein äußeres abgeht, dich also als vorzeige freundin braucht, dann kannst du ihn sowieso gleich vergessen..
üben, üben, üben :-)
kommt drauf an ob praktische oder theoretische... jedem liegt was andres m.M. war die theoretische einfacher als die praktische (hatte aber noch nicht das mit den Computern)
Bei der Theoretischen wirklich sehr viel üben mit den Fragebögen und auch mal eine Prüfung durchüben Gibt m.W. auch möglichkeiten im Internet mal durchzumachen.
Die Praktische: da gehört auch Glück dazu wie z.B. der Prüfer drauf ist, Straßenverhältnisse,.... aber wenn man oft genug gefahren ist dann kann mandas auch... nur keine Panik schieben
30 wochen
ja die 20 woche mach ich ja finds auch ganz schön nur frage mich eben ob ich das Praktikum nicht nach 20 Wochen vorzeitig beenden kann vor allem weil ich evtl. eine andere stelle für die Semesterferien in Aussicht habe bei der ich das 3-fache verdiene (muss ja schließelich wohnung etc... zahlen)
was versteht man denn unter einem wichtigen grund?
ach ja und ich seh grad brauch auch noch ein ARIS Toolset (was immer das auch ist?)
weiß jmd. so ich kostenlos eins runterladen kann?
kommt drauf an was es für ein Vertrag ist
widerrufsrecht §355 I 1 gilt nur
* Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
* Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d
* Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 485 BGB)
* Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 495 BGB) sowie im Fall von Verbundenen Geschäften und
* Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
* sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes ).
* und im Versicherungsrecht
Antwort ohne jegliche Gewähr
vielen Dank :-)