* ein Schreiben, nicht Einschreiben
Danke erst einmal für alle Antworten. Ich habe mich inzwischen aber durchgefragt und habe eine Kopie des Aufhebungsvertrag von der IHK zugesagt bekommen.
Warum machst du es nicht einfach selber? Alles andere wäre doch nicht fair.
Erst einmal solltest Du dir keine Gedanken machen. Wenn Du Dir in dem Haus nichts zuschulden kommen läßt, kann der Dir nicht willkürlich ein Hausverbot aussprechen. Bist Du polizeilich dort gemeldet? Oder bist Du dort nur zu Besuch? Egal wie- ein Hausverbot geht nicht, erst recht nicht, wenn Du dort gemeldet bist, ohne im Mietvertrag zu stehen. Falls Du dort nicht gemeldet bist und Dich ständig dort aufhältst, kann er bestenfalls die nebenkosten erhöhen. Verwehren könnte er Dir das Zusammenleben auch, wenn die Wohnung nicht darauf ausgelegt ist, weitere Personen dort wohnen zu lassen.
Zu Eurem Rohrproblem- wenn ihr tatsächlich Essensreste in den Abfluß schüttet, müßt ihr unter Umständen damit rechnen, die Verstopfung auf eigene Kosten zu beseitigen. Wenn die Verstopfung allerdings bei normalem Gebrauch aufgrund alter Rohre herrührt, muß das selbstverständlich der Vermieter erledigen.
Wenn die Küche Bestandteil des Mietvertrags ist, muß auch der Vermieter dafür aufkommen. Eure Versicherung würde ich in dem Fall auf keinen Fall beanspruchen, denn indem Du angibst, es wäre etwas auf die Platte gefallen, obwohl sie durch eine Überhitzung des Herds gesprungen ist, machst Du Dich des Versicherungsbetrugs strafbar, wenn es auffällt. Also ganz klar NEIN. Ein Vermieter sollte wissen, dass er nicht nur Rechte (Miete zu kassieren) hat, sondern auch Pflichten. Wäre ich an Deiner/ Eurer Stelle, würde ich ihm einen Einschreibebrief schicken und ihm eine 14tägige Frist setzen, um den Schaden zu beheben. Gleichzeitig mit Mietkürzung drohen. Das wirkt meistens.
Gemeint ist so ein Stecker