Mein Sohn (18) hat für ein Jahr Schülerbafög in Höhe von 212 Euro bekommen. Der Vater mußte daraufhin nur noch 99 Euro Unterhalt leisten. Bafög wurde voll angerechnet. Jetzt wurde kein neuer Antrag gestellt. Vater soll jetzt 202 Euro bezahlen und weigert sich. Er will dass ein neuer Bafög Antrag gestellt wird. Das Jugendamt gibt ihm Recht. Das kann doch nicht sein, dass der Staat für den vater Unterhalt über Bafög bezahlen soll?