Dein/Die Gläubiger können Dich ganz normal in D pfänden lassen (Lohnpfändung), so wie es umgekehrt auch geht!

Sie müssen dies lediglich beim Gericht in D beantragen, ausser Du kannst Dich mit Ihnen vorher aussergerichtlich einigen und überweisst regelmässige Raten an das Betreibungsamt in der Schweiz.

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Hallo joedachdecker, zu Deinem Kommntar 23.02. - 14.47h:

1.) Logisch, dass der Treuhänder dies zu Dir sagt, denn seine Aufgabe ist es, ja so viel Geld wie möglich in der Insolvenzzeit von Dir bekommen. Nur mit dem Deutschen Pfändungssatz kannst Du in der Schweiz gerade mal die Miete mit Nebenkosten bezahlen!

Falls Dein Treuhänder die Schweizer Tabelle nicht anerkennt, dann geh zu Deinem Richter / Gericht in D (ein Rechtspfleger im Gericht kann Dir einen Termin vermitteln) und beantrage den Schweizer Pfändungssatz wegen den höheren Miet- und Lebenskosten. Ich kenne genug Deutsche, die in der Schweiz leben und das beim Richter durchbekommen haben.

Wenn Du die Restsumme dann monatlich direkt an den TH bezahlst, steht übrigens NICHTS im Schweizer Betreibungsregister !

2.) Du kannst auch versuchen ein privates Insolvenzverfahren im europäischen Ausland durchzuführen. Dazu hat sich der BGH (Bundesgerichtshof) wie folgt geäußert:

"Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( z.B.: Frankreich ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen."

Das Gleiche gilt für andere EU-Länder mit wesentlich kürzeren Fristen bzgl. der Rechtschuldbefreiung.

Erkundige Dich bei Gericht, ob die Schweiz auch dazu gehört !

Viel Glück !

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Nein, Du musst Deinem Chef nichts sagen, denn wenn Du jeden Monat pünktlich Dein Geld beim Betreibungsamt in der Schweiz einbezahlst (die Überweisen dann das Geld an Deinen Rechtsanwalt oder Gläubiger), erfährt der Chef nichts von Deinen Schulden. Nur bei Nichteinzahlung gibts dann eine Lohnpfändung.

Abgerechnet wird nach Schweizer Tabelle: Bei einer Lohnpfändung wird das Existenzminimum oder Notbedarf beachtet. Dieses Existenzminimum setzt sich aus dem fixen Grundbedarf und unvermeidlichen anderen Kosten zusammen.

Person Grundbedarf: Alleinstehender Schuldner Fr. 1100.-, Alleinerziehender Schuldner mit Unterstützungspflichten Fr. 1250.-, Ehepaar oder andere stetige Hausgemeinschaft aus zwei erwachsenen Personen Fr. 1550.-, Kind bis sechs Jahre Fr. 250.-, Kind von 6 bis 12 Jahre Fr. 350.-, Kind über 12 Jahre Fr. 500.-

Dazu kommt die Miete einer einfachen, zweckmässigen Wohnung + Nebenkosten (Strom, Heizung etc.) und unvermeidliche Kosten wie Krankenkassenprämien, AHV-/IV-Abgaben und Gesundheitskosten. Ebenso wird die Benutzung benötigter Verkehrsmittel wie Auto oder Öffentlicher Verkehr zugestanden.

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http://www.vnr.de/b2b/kommunikation/reden/stimmtraining-so-machen-sie-ihre-stimme-fitt-fuer-den-auftritt.html#

Habe ich noch zu diesem Thema gefunden ;-)

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Ich hatte meine Auswanderungspläne immer wegen anderen Menschen (Sohn, Partner, Familie) in meinem Leben zurückgesteckt. Gedankt hat es schlussendlich niemand. Mit 49 J. habe ich den Schritt endlich getan und habe bis jetzt keine Sekunde bereut, im Gegenteil, ich könnte mich in den Hintern beissen, dass ich jahrelang immer verzichtet habe!

Sei egoistisch, mach es, man lebt nur einmal !!!!! Viel Erfolg !!!!!

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Ich denke, die freizügigen Moneygirls sind nur ein Vorwand um diese langweilige Sendung abzusetzen, denn ab 0h Nachts laufen im Schweizer TV stundenlang die heissesten und freizügigsten Sexclips bis zum abwinken. Da sind die Sexwerbungen im Deutschen Fernsehen echt harmlos.

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Das mit dem Sorgerecht finde ich gut aber wäre es nicht besser das Sorgerecht zu teilen? 1/2 deine Mutter, 1/2 deine Schwester? Bei Ehepaaren ist das doch auch machbar......

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Du benötigst lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Am besten und schnellsten geht es bei den sogenannten Kantonalbanken, z.B. Kantonalbank Basel, Kantonalbank Zürich, Kantonalbank Aargau usw. Die Fragen auch nicht nach Schufaeinträgen oder Einkommen!

Du hast die Wahl zwischen einem CHF-Giro-Konto oder einem Euro-Giro-Konto. Solange Du in D wohnst, nimm das Eurokonto. Das Konto kostet ca. 42 € pro Jahr Gebühr, ansonsten ist alles kostenlos. Da ist dann auch Online-Banking dabei!

Such Dir eine Kantonal-Bank im Internet raus, die für Dich am nächsten ist und vereinbare tel. einen Termin, dann sind die Unterlagen alle vorgerichtet und es dauert max. eine 1/2 Std. Innerhalb 10 Tagen bekommst Du dann per neutraler Post Deine Kreditkarte zugesandt, mit der Du weltweit Geld vom Automaten abheben kannst!

Ich habe es auch so gemacht, bevor ich 2 Jahre später in die Schweiz ausgewandert bin.

Bringe aber niemals mehr wie 9.999,-- € pro Fahrt über die Grenze und auf´s Konto, da Du ansonsten nachweisen musst, woher das Geld stammt oder die deutschen Grenzer bei einer Zollkontrolle Dir sogar erstmal Steuerhinterziehung unterstellen !

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Auf der Seite www.sbb.ch kannst Du Dir jede Zugverbindung und Fahrkarte "online" ausdrucken und mit Kreditkarte bezahlen !

Ein Tipp, wenn Du Zeit hast, das Ticket erst in der Schweiz zu buchen, dann nimm das Tagesticket der Gemeinde für 35 CHF (bekommt man bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung), damit kannst Du den ganzen Tag jeden Zug, Bus, Bahn, Schiff und Seilbahn innerhalb der ganzen Schweiz benutzen, egal wie weit und wie oft Du an diesem Tag fährst !!!!

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Was Dein Chef da macht ist absolut NICHT rechtens und sogar Betrug. Lies mal hier:

Dein Chef muss Dir auch Feiertage, Urlaub, Krankheit usw. bezahlen! Ebenso hast Du als Minijober Anspruch auf einen Arbeitsvertrag, in dem Deine monatlichen Arbeitsstunden und Lohn festgelegt sind!....wissen die meisten Minijober leider nicht.

Nimm Dir einen Anwalt für Arbeitsrecht!

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Hier noch ein weiterer Link für Dich: http://www.justlanded.com/deutsch/Schweiz/Artikel/Jobs/Kuendigung

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Nur im umgekehrten Falle, also wenn der AG Dir kündigen würde, wäre die Kündigung unter bestimmten Gründen nicht rechtens - siehe Link:

http://www.nzz.ch/2007/01/10/ma/articleERW29.html

Deine Kündigung ist also vollkommen richtig!

Du kannst Dir aber auch kostenlos Rechtsberatung holen, denn fast jede Gemeinde o. Nachbargemeinde hat mehrere Tage im Monat Rechtsanwälte zur Verfügung, bei denen Du Dich beraten lassen kannst! (Einfach bei der Gemeindeverwaltung nach den Terminen fragen).

Du kannst aber auch eine Arbeitslosenkasse anrufen (Tel.Nr. kann Dir das RAV=Schweizer Arbeitsamt geben), dort erhältst Du ebenfalls kostenlos Rechtsauskunft!

LG aus der Schweiz :-)

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Ich kann da "gerwitt" nur Recht geben!

Bei der Insolvenz unseres AG und nachdem uns der Insolvenzverwalter nur hingehalten hat, sind wir damals (alle Mitarbeiter gemeinsam!) zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Dieser hat sich sofort mit dem Insolvenzverwalter, Gericht und dem Arbeitsamt in Verbindung gesetzt und wir hatten bereits nach 1 Woche unser erstes Konkursausfallsgeld (=Lohnersatz) bekommen und er hat auch alles wegen den ausstehenden Löhnen geregelt.

Ihr könnt aber auch, falls Jemand von Euch bei der Gewerkschaft ist, anfragen, ob sie für euch gemeinsam tätig werden. Das alles muss aber schnellstens geschehen, damit ihr event. noch zu euren offen Lohnforderungen kommt.

Wer von euch AN seine Miete und Lebensunterhalt nicht mehr bezahlen kann, sollte umgehend zum Sozialamt und Vorschuss beantragen, bis ihr Arbeitslosengeld bekommt, das wird dann anschliessend verrechnet (nicht abwimmeln lassen, die sind dazu verpflichtet, in solchen Notlagen zu helfen).

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Also mein 3 Katzen hören alle auf ihren Namen und kommen auch einzeln, je nachdem welche ich rufe. Lass ihr einfach Zeit zum eingewöhnen und sag immer wieder ihren Namen wenn Du sie streichelst oder für etwas lobst. Wenn sie Papier rascheln hört oder andere Geräusche, dann kann sie ja auch nicht taub sein.

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