Hallo joedachdecker, zu Deinem Kommntar 23.02. - 14.47h:
1.) Logisch, dass der Treuhänder dies zu Dir sagt, denn seine Aufgabe ist es, ja so viel Geld wie möglich in der Insolvenzzeit von Dir bekommen. Nur mit dem Deutschen Pfändungssatz kannst Du in der Schweiz gerade mal die Miete mit Nebenkosten bezahlen!
Falls Dein Treuhänder die Schweizer Tabelle nicht anerkennt, dann geh zu Deinem Richter / Gericht in D (ein Rechtspfleger im Gericht kann Dir einen Termin vermitteln) und beantrage den Schweizer Pfändungssatz wegen den höheren Miet- und Lebenskosten. Ich kenne genug Deutsche, die in der Schweiz leben und das beim Richter durchbekommen haben.
Wenn Du die Restsumme dann monatlich direkt an den TH bezahlst, steht übrigens NICHTS im Schweizer Betreibungsregister !
2.) Du kannst auch versuchen ein privates Insolvenzverfahren im europäischen Ausland durchzuführen.
Dazu hat sich der BGH (Bundesgerichtshof) wie folgt geäußert:
"Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( z.B.: Frankreich ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen."
Das Gleiche gilt für andere EU-Länder mit wesentlich kürzeren Fristen bzgl. der Rechtschuldbefreiung.
Erkundige Dich bei Gericht, ob die Schweiz auch dazu gehört !
Viel Glück !