Antwort
Kann jemand mit einer gestohlenen Ec-karte per Posteinwurf bei der Sparkasse Überweisungen tätigen? Da wird der Dieb ja nicht nach Personalien oder nach einer Unterschrift gefragt? Falls so eine Überweisung in Kraft treten kann, wäre es doch sinnvoller darauf zu bestehen, dass die Kontonummer geändert wird.. Auf einem Überweisungsformular muss man nur die Kontonummer und die Bankleitzahl eintragen und die gefälschte Unterschrift die natürlich auf der Rückseite der Ec-Karte steht muss man nur kopieren.