Also,erstmal vielen Dank an Alle,die geantwortet haben. ich werde in 4 Monaten 63,aber noch lange kein Rentner,muss bis 65 + 5 Monate wegen 67 er Regelung,noch warten.Frührente will und kann ich nicht,weil nach Abzug (Frührentenabschlag und KK und PV-Beiträge) weniger über bleibt von der Rente,was ohnehin nicht fürs Alter ausreichen wird. Es ist richtig,dass ich zuerst Arbeitslos gemeldet sein muss,habe nicht daran gedacht,dass mit Minijob bei der gleichen AG nahtlos nicht geht.Ich finde aber als LKW-Fahrer überall einen Job,das ist kein Problem. Was ich nun aber nicht ganz weiss,wie der Zusatzverdienst angerechnet wird und von wem? Vom Arbeitsamt oder von Jobcenter oder von beiden? Wird von Jobcenter der "Freibetrag bei Erwerbstätigkeit" bei der ALG2 Berechnung ALG1 berücksichtigt oder der Minijob?Da ist nämlich grosse Unterschied,oder? Muss man bei der ALG2 Rechner als Einkommen z.Bsp. 400 € oder den Betrag vom Arbeitsamt,also 810 € angeben?Das ist eben die Frage.

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