deine eltern bekommen solange wie du die schule besuchst und eine ausbildung machst für dich das kindergeld und ich denke mal das ein tägliches mittagessen und hin und wieder kleidung drin sein muss....

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ich muss jetzt mal was loswerden...meine eltern haben mich als kind immer verprügelt...dementsprechend ist unser verhältnisss heute, nämlich gar keins!! ich halte nichts von schläge und klappsen und habs bisher bei meinen kindern ( 14 und 9 ) nicht gemacht wenn wir probleme haben reden wir lieber miteinander wo schreien auch erlaubt ist. das ist vie besser und ich hab bis dato nur gute erfahrungen gemacht. kinder sind engel und unsere zukunft das sollten wir nicht vergessen

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ich lese grad das buch und finde es ganz gut...mal ehrlich das is ein fantasiefilm und wo welche länder liegen is mir da relativ egal ...oder bist du schon mal kindern von göttern begegnet...

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Die Vorlage eines Schecks bedeutet, dass der Scheck beim bezogenen Kreditinstitut zur Zahlung eingereicht wird. In Art. 29 Scheckgesetz sind Vorlagefristen wie folgt geregelt:

* Im Inland ausgestellte Schecks: 8 Tage
* Im europäischen Ausland ausgestellte Schecks: 20 Tage
* Im außereuropäischen Ausland ausgestellte Schecks: 70 Tage

Die Vorlegefrist beginnt mit dem im Scheck genannten Ausstellungsdatum; der Ausstellungstag wird hierbei nicht mitgerechnet (Art. 56 ScheckG). Ist ein Scheck vordatiert worden, kann er auch schon vor dem Ausstellungsdatum vorgelegt werden.

Ist die Vorlagefrist abgelaufen, kann er dennoch eingelöst werden; die bezogene Bank darf aber die Einlösung verweigern.

Wurde die Vorlagefrist versäumt und wird der Scheck nicht eingelöst, verliert der Vorleger das spezielle scheckrechtliche Rückgriffsrecht. Sein Recht, die Zahlung aufgrund des der Scheckausstellung zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

Jedoch ist ein Scheck immer bei Vorlage fällig.

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Ja zu Indien

dort ist es ein brauch sich vor der ehe zu reinigen...warum vertraust du deiner freundin nicht und lässt sie fahren....

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ich glaube das man nicht alle über einen kamm scheren soll...gibt solche und solche...liegt auch mit an der erziehung

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was ist euer problem....10 bewerbungen schreib ich mitunter pro tag....und ich denke mal das das kein hit sein sollte dies nicht zu tun...die minderung ist gerecht

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da hilft dir sichen dein sozialarbeiter bei

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das kommt drauf an in welchen vollzug du kommst...geschlossener oder offener??? im offener in der regel nach 14 tagen ...auf antrag natürlich und es sollte nichts dagegen sprechen

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habt ihr schon mal was von postgeheimnis gehört????die briefe werden nicht gelesen sondern nur af den inhalt geprüft und da er in u-haft geht seine post erst zum zuständigen richter

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ja natürlich darf er schreiben...das blöde is nur das es über den richter geht und gelesen wird...dementsprechent lange dauert es bis du den brief bekommst

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hört sich schwanger an...test machen

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hast du schon mal über ein mutter kind heim nachgedacht...würd ich dir empfelen...

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