Ich habe Post von der WEG- Verwaltung bekommen, das die darauf hingewiesen worden sind das sich ein nicht geader kleiner Hund sich in meiner Wohnung aufhalten würde.Mein Vermieter hat sich am Anfang meines Einzugs dafür eingesetzt das es nur vorrüber gehend sein sollte,jetzt könne davon keine rede mehr sein. Die Hausordnung erlaube nur mit Zustimmung der Bewohner des bettreffenden Eingang die Tierhaltung. Beschwerden lassen auch vermuten das ich diese Zustimmung auch nicht bekommnen werde.Die Toleranzgrenze der Bewohner ist nunmehr überschritten und fordern mich auf zunächst schriftlich zu äußern bis zum 15.06.11 und freiwillig eine Lösung zu finden bevor sie ggf. rechtliche Schritte einleiten.Meine Frage dazu wäre:Darf mich mein Freund mit seinem Hund besuchen und wie lange darf er bleiben ?Darf die Verwaltung(eben wegen dem Hund ) Kundigen? Wie soll ich vorgehen.?Bei uns ist Hundehaltung verboten