Ich bezweifle dass eine Verfassungsbeschwerde bzgl einer Verletzung der Religionsfreiheit Aussicht auf Erfolg hat weil dir in der Schule nichts verboten wurde (e.g. darfst am Sportunterricht nicht teilnehmen weil du ein Kopftuch trägst oder so), sondern das Fach Religion einfach nicht angeboten wurde. Das ist nicht zwanghaft rechtswidrig. Anders sieht's aus wenn du religiöse Symbole nicht tragen durftest.
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Niemand kann dir verbieten, mit einer Deutschlandflagge (keine Reichsflagge oder sonstiges) in der Öffentlichkeit rumzulaufen. Du findest Regenbogenflaggen sind eine Belästigung, andere haben ein Problem mit einer Deutschlandflagge. Wie du Sachen in das Denken anderer hineininterpretierst tun es auch andere in deins. Freies Land. So funktioniert Demokratie.
Kleine Anregung zuletzt - warum meinst du man müsse sich zwischen LGBT und Deutschland entscheiden? Inwiefern sind die beiden vergleichbar?