Ich habe gestern meine Bachelorarbeit abgegeben und damit technisch gesehen knapp in das Wintersemester reingeschrieben. Laut Hochschule habe ich ein Recht auf Immatrikulation bis zum Ende vom Semester und wollte das auch ausnutzen um eventuell mich noch in 1-2 Vorlesungen zu setzen. Ich wurde aber gewarnt dass die Bachelorarbeit als Endgültige Prüfung gilt und dass wenn ich über meine Eltern noch Kindergeld bekomme, dass ich das eventuell zurückzahlen müsste. Kann mir jemand erklären wie schnell die Familienkasse das mitbekommt bzw ob ich mich jetzt nach dem Erfahren meiner Note direkt eximmatrikulieren muss. Vielen Dank