Also nochmal ganz konkret:

Einzug am 01.09.2011, Auszug am 01.09.2012. Mir fehlen also BK-Abrechnug vom Jahr 2011 und 2012. Sind Abrechnungszeiträume immer zum Kalenderjahr gebunden, also 01.01. - 31.12.?

Weil dann hat er auf BK-Rückzahlung 2011 zB. keinen Anspruch mehr, da 12 Monate vergangen sind nach dem Ende des Zeitraumes.

Problem: keine Verwaltung (da Privatperson) und geht nicht ans Tel. der gute Mann... Muss wohl doch in den Mieterverein... :(

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@Alle: wow, das ging aber schnell hier, vielen Dank für die Antworten!

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