Hallo liebe Ratgeber,
man kann ausführlich im Netz über Mietrecht und Kaution, etc. lesen, jedoch eine Frage bleibt für mich offen.
Der Vermieter hat das Recht die Kaution nach Beendung des Mietverhältnisses zurückzubehalten, bis alle Mietrückstände, Betriebskosten, usw. beglichen sind. Dazu steht ihm "ein angemessener Frist" zur Verfügung, "in der Regel max. 3-6 Monate" - so weit so gut.
Der Frist kann sich aber "in Einzelfällen" sich verlängern. Meine Frage hier:
Kann der Mieter jemals sein Anspruch auf die Rückzahlung von Kaution verlieren?
Zum Beispiel wenn der Vermieter nach 6 Monaten immernoch meint, er ist noch nicht im Verzug wegen fehlender Betriebskostenabrechnung, muss ich als Mieter ihn schriftlich erinnern an die Rückzahlung der Kaution?
Nicht das es am Ende heißt: Tut mir Leid, Sie haben sich nicht geäußert, nach (zB.) 8 Monaten haben Sie keinen Anspruch auf Ihre Kaution...
Dürfte nicht sein, oder?
Danke vorab!
MfG
szagergo